Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft
von Sabine Mock
Ein Artikel in der NJW-aktuell 2022
Ein Beitrag von Stefan Keßler/ Dr. Sabine Mock
Ein Positionspapier fordert die gesetzliche Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Fall einer gerichtlichen Abschiebungshaftanordnung. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst und über 50 Organisationen unterstützen diese Forderung. Menschen in Abschiebungshaft sind oft keine Straftäter und können schwere körperliche und seelische Schäden erleiden. Das Grundgesetz gewährt Rechtsgarantien, die jedoch oft nicht wirksam genutzt werden können. Es gibt häufig Fehler in den gerichtlichen Haftanordnungsverfahren. Auch die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte von Migranten wies schon 2002 darauf hin, dass jede in Haft befindliche Person anwaltlichen Beistand haben müsse.