Happy End mit Bleiberecht

von Sabine Mock

Hessischer Flüchtlingsrat Newsletter Juni 2020

Vollziehbar ausreisepflichtig, Arbeit, Deutschkenntnisse und gut integriert? Wenn das Aufenthaltsgesetz keine Möglichkeit bietet, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, dann kommt für Menschen in Hessen vielleicht ein Härtefallverfahren bei der Härtefallkommission des Hessischen Innenministeriums in Betracht. Die Hürden sind hoch. Es müssen gewichtige humanitäre oder persönliche Gründe für einen Verbleib im Land sprechen.  

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